Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Erziehung und des Sports durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft. Daneben kann der Verein den Zweck Förderung des Sports auch selbst verwirklichen, dies erfolgt insbesondere durch die Ausrichtung von Fußballturnieren.